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Mandanten INFO-Brief Juni 2025

Guten Tag,

abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.

In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

Die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung liegen nach dem Finanzgericht Münster nicht vor, wenn Haupt- und Zweitwohnung lediglich 30 km auseinanderliegen und die Entfernung von der Hauptwohnung zur Arbeitsstätte innerhalb eines Zeitmaßes von unter einer Stunde bewältigt werden kann.

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen Provisionen in Form der Kryptowährung Ether erhalten können.

Trotz des Regierungswechsels bleibt das Bundesfinanzministerium nicht untätig. Mit einem umfangreichen Schreiben wurde das Schreiben zu Einzelfragen zur Abgeltungsteuer neu gefasst. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

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Mandanten INFO-Brief Mai 2025

Guten Tag,

der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit die bestehende Rechtslage untermauert.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf selbst ausübt, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt. Daraus folgt, dass die Einkünfte der gesamten Gesellschaft nicht als gewerblich angesehen werden.

Am 09.04.2025 haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der als Basis für eine gemeinsame Koalition dienen soll. Der 144-seitige Koalitionsvertrag enthält u. a. Maßnahmen der Steuerpolitik.

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Mandanten INFO-Brief April 2025

Guten Tag,

die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist.

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Mandanten INFO-Brief März 2025

Guten Tag,

die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.

Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach, den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.

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Mandanten INFO-Brief Februar 2025

Guten Tag,

der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.

Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.

Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

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