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von Aktiengesellschaften bis zu Privatpersonen

Für alle Rechtsformen und jedes Steuermodell

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Wir beraten. Wir prüfen. Wir kümmern uns...

Kompetente Fachberater im Steuerrecht.

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Für Sie vor Ort in

Rheine, Münster und Steinfurt

Ziel der unlängst beschlossenen Grundsteuerreform ist eine marktkonforme Bewertung von jeglichem Grundbesitz im Jahr 2025. Zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 sind alle Daten über den Grundbesitz beim Finanzamt zu melden. Da wünschen sich manche Grundbesitzer Unterstützung, weil nicht immer alle relevanten Daten wie Baupläne / Flächenaufstellungen vorliegen.

Es müssen dazu der Bodenwert und die Gebäudewerte ermittelt werden.

Der Bodenwert wird auf Basis des Bodenrichtwertes und der Grundstücksgröße bestimmt.

Für die Ermittlung der Gebäudewerte von Wohngebäuden wird das Ertragswertverfahren auf Basis folgender Erhebungen angewendet:

  • Baujahr
  • Modernisierungsjahr (abhängig vom Umfang der Modernisierung wird ein wertrelevantes Baujahr festgesetzt)
  • Wohn- und Nutzfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Nutzfläche nach DIN 277
  • Anzahl der Garagen
  • Angabe selbstständig nutzbarer Flächen eines übergroßen Grundstückes

 

Die Wohn- und Nutzflächen sind i.d.R. aus Mietverträgen oder Grundrisszeichnungen zu ermitteln.

Bei nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden sind die folgenden Angaben zur Anstrengung des Sachwertverfahrens für Gebäudewerte zu erheben:

  • Gebäudeart nach Sachwertrichtlinie, bzw. Normalherstellungskosten (NHK bzw. § 259 BewG)
  • Baujahr
  • Modernisierungsjahr (abhängig vom Umfang der Modernisierung wird ein wertrelevantes Baujahr festgesetzt)
  • Wohn- und Nutzfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Nutzfläche nach DIN 277, sofern wohnwirtschaftlich nutzbare Einheiten vorhanden sind
  • Bruttogrundfläche (BGF) der Kategorien A und B nach DIN 277

 Gerade die Bewertung nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude (z.B. Firmengebäude) können mitunter sehr komplex und schwierig sein.

Für diese Fälle haben wir einen Experten gewinnen können, welcher uns zielgerichtet unterstützen kann.

Wiemers grundsteuer euregiotaxJohannes Wiemers, Dipl.-Bauingenieur (FH)
 
Wir dürfen vorstellen: 

Herr Johannes Wiemers, 35 Jahre alt,
Diplom Bauingenieur (FH) mit 12 Jahren Berufserfahrung

Seit mehr als vier Jahren ist Herr Wiemers bei der Provinzial Versicherung AG als Sachverständiger im Bereich Gebäudewertermittlung tätig. In dieser Zeit hat er mehr als 700 Gutachten inklusive der notwendigen Aufmaße erstellt.

Aufgrund seiner Erfahrung kann Herr Wiemers die zügige Erfassung und Ausarbeitung der steuerrechtlich erforderlichen Daten durchführen und ermöglicht dadurch eine reibungslose Erfassung im Steuerformular ohne lästige Rückfragen.

Darüber hinaus ist Herr Wiemers der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine unabhängige Wertermittlung Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie wünschen.
Gerne stellen wir den Kontakt her.

14.04.2022 Claudia Cordes, Steuerberaterin

Hintergrund:

Da die nicht durchgeführte Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum zur steuerlichen Ungleichbehandlung von Grundvermögen führte, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 10. April 2018 die gesetzliche Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. So musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern.
Einfach und anschaulich erklärt wird dies auf dem Youtube-Kanal des BMF.

Ablauf:

Auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke) auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen.

Dafür muss der Steuerpflichtige ab dem 1.7.2022 eine Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch übermitteln. Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert und erlassen einen Grundsteuerbescheid.

Aufbauend auf dem festgestellten Grundsteuerwert setzen die Finanzämter im Wege eines Steuermessbescheids mit Hilfe einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag fest.

Schließlich bestimmen die Gemeinden nach Kenntnis des neuen Grundsteuermessbetragsvolumens ihre Hebesätze für die Grundsteuer und setzen diese ab dem Kalenderjahr 2025 geltende Grundsteuer im Wege eines Grundsteuerbescheides fest.

Grundsteuer Zeitplan euregiotax RheineZeitplan Umsetzung Grundsteuerreform


Bis Ende 2024 werden der Grundsteuer noch die bisherigen Einheitswerte zugrunde gelegt.

19.01.2022 Olga Leusing, Steuerberaterin

Guten Tag,

die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.

Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.

Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach, den Überblick über die neu geltenden Regelungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Ihre euregioTAX

 arrow greenMandanten INFO-Brief März 2025

Guten Tag,

der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.

Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.

Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

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 arrow greenMandanten INFO-Brief Februar 2025

Guten Tag,

mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.

Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhungen.
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Ihre euregioTAX

 arrow greenMandanten INFO-Brief Januar 2025