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Mandanten Info-Brief Februar 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren.

Diese Information soll keine persönliche Beratung ersetzen, sondern Ihnen als Ergänzung in Ihrer täglichen Arbeit bzw. als Diskussionsgrundlage dienen.

Lesen Sie bitte Informationen zu folgenden Themen:

  • Termine Februar 2019
  • Job Ticket ab 2019 steuerfre
  • Berechnungsgrundlagen für den Spendenabzug beziehen sich auf das Kalenderjahr
  • Ehefrau der Kindsmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil des Kinds
  • Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung
  • Pauschal ermittelte Nutzungsentnahme für Kfz vielleicht doch begrenzbar?
  • Mieter kann Zustimmungserklärung zur Mieterhöhung nicht widerrufen
  • Schätzungsbefugnis bei fehlenden Programmierprotokollen eines bargeldintensiven Betriebs mit modernem PC-Kassensystem
  • Korrektur einer unzutreffenden Steuerschuldnerschaft des Bauträgers
  • EuGH-Vorlage zum ermäßigten Umsatzsteuersatz für Bootsliegeplätze
  • Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss ab 2019 für Neuzusagen verpflichtend
  • Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter bleibt bestehen
  • EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte bei Urlaubsanspruc
  • Trompetenspiel im Reihenhaus in Maßen erlaubt

Mit freundlichen Grüßen

Sozietät Twehues

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